Angebot einholen
Fragen Sie uns an und Sie erhalten von uns ein Angebot für Ihre Maßnahme.
Fenster, Türen, Dämmung und Sonnenschutz werden vom Staat gefördert. Wir zeigen Ihnen, wie viel Sie bekommen — und übernehmen den Papierkram.
Fördersumme berechnen →Der Bund fördert energetische Sanierungen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss — Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen.
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Wir erstellen Ihnen den Fördermittelcheck — Sie sehen schwarz auf weiß, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können. Oder Sie machen den Check direkt selbst.
Unser Partner FörderHeld reicht beim BAFA ein, garantiert innerhalb von 24 Stunden werktags. Erst nach der Bestätigung starten wir.
FörderHeld begleitet Sie bis zur Auszahlung und reicht den Verwendungsnachweis ein. Das Geld geht direkt auf Ihr Konto.
Sie wissen nicht, ob sich das für Sie lohnt? Der Fördermittelcheck rechnet es Ihnen aus: Sie sehen keine ungefähren Prozentangaben, sondern eine konkrete Summe in Euro — inklusive aller Kosten und der tatsächlichen Ersparnis.
Das Ergebnis bekommen Sie direkt als PDF zum Ausdrucken oder Weiterleiten.
Unverbindliche Beispielrechnung. Maßgeblich ist der Zuwendungsbescheid des BAFA.
Für die Abwicklung arbeiten wir mit FörderHeld zusammen, einem bundesweit tätigen Förderservice für energetische Sanierungen. Über 1.000 Handwerksbetriebe und mehr als 10.000 Bauherren nutzen den Service bereits. Sie haben dort einen festen Ansprechpartner — vom Antrag bis zur Auszahlung.
Das Honorar richtet sich nach Ihrer Auftragssumme und beginnt bei 149 €. Fällig wird es erst, wenn die Förderzusage vorliegt. Liegt keine Zusage vor, zahlen Sie nichts.
Nein. Auch Mieter können den Antrag stellen, wenn der Eigentümer einverstanden ist.
Die Einreichung beim BAFA erfolgt innerhalb von 24 Stunden werktags. Der Zuwendungsbescheid kommt in der Regel nach drei bis vier Wochen. Für die Umsetzung haben Sie anschließend 36 Monate Zeit.
Erst nach der Einreichung beim BAFA. Vorher darf weder angezahlt noch Material bestellt werden, sonst geht die Förderung verloren.
Für die 15 % Grundförderung nicht. Der iSFP bringt seit dem 21. Juli 2026 nur noch bei Investitionen über 30.000 € einen Vorteil — und auch nur für den Anteil darüber. Bei typischen Fenster- und Türmaßnahmen lohnt er sich deshalb meist nicht.
Auch das ist förderfähig, mit gestaffelten Höchstgrenzen je Wohneinheit. Sprechen Sie uns an, wir klären das für Sie.
Wir klären mit Ihnen, ob und in welcher Höhe Ihre Maßnahme gefördert wird. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.